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Sie sind hier: Startseite / Presseinformation | ADFC-Mitteilung vom 08. Juni 2011 Benutzungspflicht von Radwegen wird geprüft „Muss
ich wirklich auf dieser Holperstrecke fahren?“, denkt
sich mancher Radler, der sich an der Hannoverschen Straße auf dem
Radweg bewegt. „Eindeutig ja“ muss es hier heißen, weil
durch die Beschilderung (u.a. weißes Rad auf blauem Grund, Zeichen
241, getrennter Fuß- und Radweg) die Benutzung des Radweges zur Pflicht
wird. Wegen des erheblichen PKW-Verkehrs wird dort auch niemand auf andere
Gedanken
kommen. Schon
anders sieht
es aus,
wenn solch eine Pflicht in Zone-30-Gebieten durch die Beschilderung
eingefordert wird. Hier hat der Gesetzgeber bereits 1997 die Rechtslage
geändert.
Aber erst durch ein Urteil im vergangenen Jahr ist man wieder auf
die neue Sichtweise aufmerksam geworden. Auch der Landkreis beabsichtigt in diesem Sinne tätig zu werden. In Drakenburg am Weserweg wurde bereits die Benutzungspflicht aufgehoben. Auch hier werden Hinweise gern aufgenommen.
Foto rechts: Zeichen 240, gemeinsamer Fuß- und Radweg (benutzungspflichtig!)
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