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ADFC-Mitteilung vom 13. August 2011

Benutzungspflicht von Radwegen wird in Nienburg geändert

Die Radwegebenutzungspflicht war jetzt auch Thema in Nienburg. Die Stadt hatte uns und die Polizei Anfang August zu einer Besichtigungsfahrt eingeladen. Auf der Grundlage der 1997 geänderten Straßenverkehrsordnung und einem Urteil im vergangenen Jahr wurden die Radwege im Stadtgebiet betrachtet. Bei Straßen mit geringem Verkehrsaufkommen wird auf die Benutzungspflicht von Radwegen nun verzichtet. Gerade bei schlechten Radwegen ist das für den Radfahrer schon eine gute Nachricht. Wo die Benutzungspflicht jetzt entfällt, wird aber durch die Angabe "Radfahrer frei" i.d.R. das Fahren auf dem Fußweg erlaubt.

In folgenden Straßen wird es Änderungen geben:

An der Stadtgrenze
Exerzierplatz, Dürerring
Lehmwandlungsweg
Mindener Landstraße
Kräher Weg
Marienstraße
Buermende

Und zur weiteren Erklärung:
Gibt an Straßen optisch getrennte Fuß- und Radwege dürfen die Radwege auch ohne Beschilderung von Radfahrern benutzt werden. Eine Verpflichtung besteht aber nicht.

Für die Ziegelkampstraße heißt das vor den Einkaufmärkten und im weiteren Verlauf: Der Radfahrer kann frei wählen ob er den Fahrradstreifen oder die Fahrbahn benutzen möchte. Es gilt aber natürlich das Rechtsfahrgebot. (Keine Geisterfahrer bitte!)

Die Änderungen werden in den nächsten Monaten umgesetzt.

Mehr Informationen zur Benutzungspflicht von Radwegen an Nienburger Beispielen haben wir hier zusammengestellt. Mehr …



 

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