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ADFC-Mitteilung, 24. August 2014

Schutzstreifen an der Verdener Landstraße

Seit einigen Tagen ist jetzt weitgehend unbemerkt ein Schutzstreifen auf der Verdener Landstraße aufgebracht. Ab der Fußgängerampel an der Gabel Celler Straße / Verdener Landstraße verläuft der Streifen für Radfahrer auf der Westseite der Straße für den Verkehr stadteinwärts durch den Bahntunnel und mündet dort in den bereits vorhandenen Schutzstreifen. Wir hatten uns für diese Maßnahme ausgesprochen.

Der Streifen löst die bisherige Regelung Fußweg - Radfahrer frei im Bereich zwischen der o.g. Gabel und den Tunnel ab. Hier hatte es eine Beschwerde eines Anwohners gegeben, die Gefährdungen durch Radfahrer auf dem Fußweg sah. Wir haben bei der Stadtverwaltung darauf gedrängt, dass die Standartbreite für Schutzstreifen für Radfahrer von 1,5 m eingehalten wird. Das wird vor den Geschäften auch erreicht. Im Tunnel nimmt die Breite dann leider auf 1,30m ab, das ist aber immer noch über der Mindestbreite von 1,25m. Leider wird bei diesem Maßen die Breite des Markierungsstreifens und die seitliche Rinne (muss befahrbar sein) mit eingerechnet. So wirkt aufgrund der recht breiten Gosse der befahrbare Asphaltbereich recht schmal.

Auch der Autoverkehr muss sich offensichtlich erst auf die neue Situation einstellen. Der Begegnungsabstand von 1,5 m wird bisher meist nicht eingehalten aber man wird wenigstens nicht mehr von der Fahrbahn gehupt. An diesem jetzt markierten Fahrbahnabschnitt ist besonders vorteilhaft, dass die Fahrzeugfrequenz zwar sehr hoch ist aber kein Schwerlastverkehr hinzu kommt. Dadurch lässt sich ein häufiges Überfahren des Schutzstreifens vermeiden. Für den PKW-Verkehr reicht die verbleibende Stra ßenbreite bei weitem aus.

Wir werden das Verkehrsverhalten beobachten. Nur wenn sich eine beiderseitige Akzeptanz (von Autofahren und Radfahrern) entwickelt, kann dieser Versuch mit dem Schutzstreifen gelingen.

Eine Hintertür bleibt natürlich immer offen: Sollte es Beschwerden geben, ließe sich zusätzlich zum Schutzstreifen auch wieder die Regelung auf dem Fußweg - Radfahrer frei einführen, wie das auch andernorts häufig der Fall ist.

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