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Webmitteilung vom 14. Dezember 2019

Schutzstreifen oder nicht in Schweringen

Zu einem Gesprächstermin zum o.g. Thema hatte die Straßenbauverwaltung Nienburg Anfang Dezember eingeladen. Nochmals ging es um die Schutzstreifenfrage (siehe Bericht unten). Die Sitzung war aus unserer Sicht sehr zielgerichtet und angenehm von der Atmosphäre. Vertreten waren die SG Hoya, die Polizei, die Verkehrsbehörde des LK, natürlich die Planer der Straßenbauverwaltung uns wir. - Im Ergebnis wird bei der Fahrbahnsanierung nun auf die Pendelrinne verzichtet. Damit reichen die Breiten für beidseitige Schutzstreifen von 1,5m aus. Die verbleibende Kernbreite der Fahrbahn beträgt wenigstens 4,7m, die Fußwege liegen im Schnitt bei 2m. - Nicht ganz geklärt ist, ob der Fußweg für den Radverkehr freigegeben wird.
Für alle Verkehrsteilnehmer ist hier aus unserer Sicht eine gute Lösung gefunden worden.
Umsetzung ca. 2021/2022

 

Webmitteilung vom 18. November 2019

Schutzstreifen oder nicht

Schweringen, 18.11.2019. Für die Ortsdurchfahrt Schweringen läuft die Vorplanung für die Sanierung der Fahrbahn. In diesem Zusammenhang steht erneut die Frage eines möglichen Schutzstreifens im Raum. Ursprünglich hatten sich Polizei, Verkehrsbehörde des Landkreises und wir vom ADFC uns dafür ausgesprochen. Jetzt wurden bei der Planung allerdings die Entwässerungsrinnen im Seitenbereich der Straße geändert, mit weitreichenden Folgen. Die zur Verfügung stehende Breite für einen Schutzstreifen ist nicht mehr gegeben.

Aus unserer Sicht wirkt sich der Schutzstreifen dämpfend auf die Verkehrsgeschwindigkeiten in der OD aus und gibt den Autofahrern ein deutliches Signal, dass Fahrradverkehr auf der Fahrbahn zu erwarten ist. – Besser wäre natürlich ein Radfahrstreifen (durchgezogene Linie), dafür reicht die Straßenbreite aber leider nicht aus. – Zur erwarten ist, dass die Hochbordanlage (Fußweg) für den Radverkehr freigegeben wird.

Als Vorschlag steht Mischverkehr auf der Fahrbahn, Fahrzeuge und Fahrradverkehr, im Raum.

Wir sind im Gespräch mit der Polizei, der Verkehrsbehörde des Landkreises und der Straßenbauverwaltung.

 

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