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Kommentar vom 18. August 2019

Keine Geschwindigkeitsbegrenzungen wegen Lärmbelastung
Chance vertan

Nach dem Stadtentwicklungsausschuss hat sich nun auch der Ortsrat Erichshagen gegen Tempo 30 (in der Nacht) entschieden. Es bleibt bei freier Fahrt für Autofahrer und natürlich auch die Mitglieder des Orts- und Stadtrates. Nachweisliche Vorzüge werden nicht beachtet, belegbare Fakten angezweifelt. Über den Gesundheitsschutz – und darum geht es – wird nicht gesprochen. Der Lärmaktionsplan, beschlossen vom Stadtrat, soll möglichst still und heimlich verschwinden. Wieder haben die politischen Entscheidungsträger eine Chance vertan, ein Zeichen für notwendige Veränderungen im Verkehrsgeschehen zu setzen. Mein Wunsch: FFF vor jeder Ausschusssitzung, jeder Ratssitzung.
 

Bedeutung für den Fahrradverkehr? – Warum ist uns so an der Umsetzung des Lärmaktionsplans gelegen?

Zunächst einmal verursacht der Fahrradverkehr kaum Lärm (Gesundheitsschutz). Deshalb wird die Umsetzung des Radverkehrskonzeptes der Stadt Nienburg als besonders dringlich empfohlen. Das kommt uns natürlich entgegen. Aber auch die Gesundheitskassen würden sich freuen (mehr Gesundheit durch Bewegung). Hinzu kommen vermehrt Abschnitte an Hauptverkehrsstraßen die für Tempo 30 auch am Tage empfohlen werden. - Weniger Raserei macht auch den Fahrradverkehr sicherer.
Hinzu kommen die Argumente des Klimaschutzes, die auch in Nienburg bei der poltischen Mehrheit langsam Gehör finden sollten.
 

Untätigkeit kostet Steuergelder

Wegen anhaltender Untätigkeit für den Gesundheitsschutz (Umsetzung der Maßnahmen des Lärmaktionsplans) kann die EU Strafzahlungen einfordern. Leider muss dafür wieder der Steuerzahler herhalten und nicht die verantwortlichen Politiker.
 

Zu den Fakten. Keine Entlastung durch 3 Dezibel weniger?

Untersuchungsergebnisse belegen das Gegenteil. Die Dezibelskala ist logarithmisch eingeteilt. Hinzu kommt die Unterscheidung nach Lautstärke, Spannung (Schalldruck) und Leistung. Sinkt der Leistungspegel um 3 dB, halbiert sich der Schalldruckpegel und die vom Menschen wahrgenommene Lautstärke am Ohr noch sehr vielmehr.

Beispiel:
Leistungspegel vorher 9dB, nachher 6dB
Schalldruck vorher 18 dB, nachher 12dB
Lautstärkepegel am Ohr vorher 30dB, nachher 20dB

Berthold Vahlsing

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FFF ............ Fridays for Future, Bewegung für den Klimaschutz

 

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