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Webmitteilung vom 26. Juli 2019

Fahrradverkehr auf der Straße, dem Radweg, dem Bürgersteig?
ADFC wirbt für mehr Verständnis

Ärger auf der Straße, Radfahrer und Autofahrer verstehen sich nicht immer. Irritationen sind jeweils wechselseitig, je nachdem, welches Fortbewegungsmittel der jeweilige Betrachter benutzt.
Radfahrer auf der Straße sind den Fahrzeuglenkern im Wege, besonders wenn auf Nebenanlagen ein Fahrradweg angedeutet ist. „Es wird als lästig empfunden, den vermeidlich unberechtigten Verkehrsteilnehmer überholen zu müssen“ so Berthold Vahlsing vom Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club (ADFC) in Nienburg. Radfahrer sind genervt, wenn sie von Autofahrern von der Straße gehupt / genötigt werden. Dabei sind die Regeln recht einfach.
Die Straßenverkehrsordnung gibt vor, dass Fahrzeuge die Fahrbahn benutzen müssen, dazu zählen Kraftfahrzeuge, Nutzfahrzeuge und auch Fahrräder inklusiv Pedelecs. Fußgänger nutzen den Fußweg. Sind abgesetzte Fahrradwege auf Nebenanlagen vorhanden besteht eine Pflicht zur Benutzung, wenn dies ausdrücklich durch die bekannten blauen Schilder mit Fahrradsymbol (Zeichen 237, 240 oder 241) angeordnet ist. Mit der Änderung der Straßenverkehrsordnung wurde bereits 1997 festgelegt, dass die Pflicht zur Nutzung eines Radweges durch Fahrradfahrer an hohe Auflagen gebunden und nicht der Regelfall ist. So ist beispielsweise in Nienburg für den Berliner Ring weitgehend eine Radwegebenutzungspflicht für Fahrradfahrer angeordnet, für die Ziegelkampstraße (ebenfalls in langen Abschnitten mit Radweg auf einer Hochbordanlage), die Buermende, die Marienstraße aber nicht. Fahrradfahrer nutzen hier die Fahrbahn, können aber auf den baulichen Radweg ausweichen.
Gründe für die Abänderung der StVO war und ist ein erhöhtes Unfallaufkommen von Fahrradfahrern auf Fahrradwegen. An Einmündungen zu Einkaufmärkten, Ärztehäusern oder Parkplätzen oder an Zufahrten zu Wohnstraßen kommt es nach den Unfallberichten der Behörden gehäuft zu Unfällen, meist aufgrund von Abbiegefehlern von Kraftfahrzeuglenkern (fehlender Schulterblick) zum Nachteil von Radfahrern oder Fixierung der Aufmerksamkeit der Autofahrer ausschließlich auf die Fahrbahn. Bei den Anordnungsbehörden wird nach dem im Gesetz verankerten Grundsatz verfahren, dass nur bei einer besonderen Gefährdungslage die Pflicht zur Benutzung eines Radweges angeordnet werden kann. Für die Verkehrsteilnehmer ohne Rundumschutz, den Fahrradfahren, soll damit die Verkehrssicherheit verbessert und im Hinblick auf die vielfach maroden Nebenanlagen auch die Fahrqualität gesteigert werden. Von den Fußwegen müssen sich die Fahrradfahrer allerdings i.d.R. fern halten, es sei denn, es ist „Radfahrer frei“ angeordnet. Dann ist auf Fußgänger besonders Rücksicht zu nehmen. Für Kinder bis 10 Jahren und deren Begleitung gelten Sonderregeln.
Gewöhnungsbedürftig ist für viele Verkehrsteilnehmer, dass auch in den Ortsdurchfahrten der Fahrradverkehr zunehmend auf der Straße vorgesehen ist. In Landesbergen, Liebenau, Hoya, Bücken, Rehburg, Schweringen oder Nendorf sind die Hochbordanlagen ausdrücklich für Fußgänger beschildert. „Radfahrer werden auf den Bürgersteigen an den Landes- und Bundesstraßen mit ‚Radfahrer frei‘ zwar geduldet, müssen aber besondere Rücksicht nehmen“, unterstreicht der Sprecher des örtlichen ADFC. Der sichere und schnelle Radler soll nach den Vorgaben der Verkehrsbehörde in diesen Ortsdurchfahrten die Fahrbahn benutzen, was auf den Fußwegen deutlich die Sicherheit verbessert und Konflikte an Einmündungen mit ausfahrenden Fahrzeugen reduziert. „Verkehrsteilnehmer müssen sich an diese Veränderung noch gewöhnen“, so Vahlsing. Nach und nach wird die Verkehrsbehörde des Landkreises die Regelung auf das gesamte Kreisgebiet ausdehnen.
Neu hinzu im Verkehrsgeschehen werden in den nächsten Monaten vermehrt E-Scooter kommen. Auch diese neuen E-Tretroller sind auf die Fahrbahn verbannt, wenn kein Fahrradweg vorhanden ist. Der Autofahrer muss sich also in nächster Zeit auf einiges einstellen, der Fahrradfahrer ebenfalls.
Die StVO fordert in seinen Grundregeln „ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.“ Weiter heißt es, „wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.“ „Wir wünschen uns das von allen Verkehrsteilnehmern und versuchen deshalb immer wieder um Verständnis zu werben und zu informieren“, so der ADFC-Sprecher. „Das Abdrängen von Fahrzeugen / Fahrradfahren beim Überholen, das Hupen mit dem Ziel Verkehrsteilnehmer von der Straße zu verweisen kann schnell teuer werden, wenn es dadurch zu einem Unfall kommt“, schreibt der Verband weiter. Freundliches Miteinander sei immer noch der beste Weg zum Ziel.

Zum Bild 1/2:
An der Ziegelkampstraße in Nienburg in Höhe Krankenhaus ist die Fahrbahn gemeinsame Verkehrsfläche von Kraftfahrzeugen und Fahrrädern. Radfahrer haben allerdings auch die Möglichkeit den Radweg zu benutzen. Vorsicht ist dann an den Bushaltestellen und Einmündungen geboten.

Ziegelkampstrasse_Fahrbahn_5-2019.jpg
Ziegelkampstrasse_Fahrbahn_5-2019_2.jpg

Die Zeichen 237, 240 und 241 werden Ihnen bei Bedarf als Vorlage vorliegen.

Bild 3
Beim Abbiegen werden Radfahrer auf dem Radweg wie hier an der Einmündung zum Berliner Ring häufig übersehen.

abbiegefehler_ziegelkampstrasse_5-2019.jpg

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