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Webmitteilung vom 21. Dezember 2022

Fahrradverkehr auf der Straße, dem Radweg, dem Bürgersteig?
ADFC wirbt für mehr Verständnis

Ärger auf der Straße, Radfahrer und Autofahrer verstehen sich nicht immer. Irritationen sind jeweils wechselseitig, je nachdem, welches Fortbewegungsmittel der jeweilige Betrachter benutzt.

Radfahrer auf der Straße sind den Fahrzeuglenkern im Wege, besonders wenn auf Nebenanlagen ein Fahrradweg angedeutet ist. „Es wird als lästig empfunden, den vermeintlich unberechtigten Verkehrsteilnehmer überholen zu müssen“, so Ralf Schwittling vom Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club (ADFC) in Nienburg. Radfahrer sind genervt, wenn sie von Autofahrern von der Straße gehupt / genötigt werden. Dabei sind die Regeln recht einfach.


Zum Foto
An der Ziegelkampstraße in Nienburg in Höhe Krankenhaus ist die Fahrbahn gemeinsame Verkehrsfläche von Kraftfahrzeugen und Fahrrädern. Radfahrer haben allerdings auch die Möglichkeit, den Radweg zu benutzen. Vorsicht ist dann an den Bushaltestellen und Einmündungen geboten.

Die Straßenverkehrsordnung gibt vor, dass Fahrzeuge die Fahrbahn benutzen müssen, dazu zählen Kraftfahrzeuge, Nutzfahrzeuge und auch Fahrräder inklusive Pedelecs. Fußgänger nutzen den Fußweg. Sind abgesetzte Fahrradwege auf Nebenanlagen vorhanden, besteht für Radfahrer eine Pflicht zur Benutzung nur, wenn dies ausdrücklich durch die bekannten blauen Schilder mit Fahrradsymbol (Zeichen 237, 240 oder 241) angeordnet ist. Mit der Änderung der Straßenverkehrsordnung wurde bereits 1997 festgelegt, dass die Pflicht zur Nutzung eines Radweges durch Fahrradfahrer an hohe Auflagen gebunden und nicht der Regelfall ist. So ist beispielsweise in Nienburg für den Berliner Ring weitgehend eine Radwegebenutzungspflicht für Fahrradfahrer angeordnet, für die Ziegelkampstraße (ebenfalls in langen Abschnitten mit Radweg auf einer Hochbordanlage), die Buermende und die Marienstraße aber nicht. Fahrradfahrer nutzen hier die Fahrbahn, können aber auf den baulichen Radweg ausweichen.

Gründe für die Abänderung der StVO war und ist ein erhöhtes Unfallaufkommen von Fahrradfahrern auf Fahrradwegen. An Einmündungen zu Einkaufsmärkten, Ärztehäusern oder Parkplätzen oder an Zufahrten zu Wohnstraßen kommt es nach den Unfallberichten der Behörden gehäuft zu Unfällen, meist aufgrund von Abbiegefehlern von Kraftfahrzeuglenkern (fehlender Schulterblick) zum Nachteil von Radfahrern oder Fixierung der Aufmerksamkeit der Autofahrer ausschließlich auf die Fahrbahn. Bei den Anordnungsbehörden wird nach dem im Gesetz verankerten Grundsatz verfahren, dass nur bei einer besonderen Gefährdungslage die Pflicht zur Benutzung eines Radweges angeordnet werden kann. Für die Verkehrsteilnehmer ohne Rundumschutz, den Fahrradfahrern, soll damit die Verkehrssicherheit verbessert und im Hinblick auf die vielfach maroden Nebenanlagen auch die Fahrqualität gesteigert werden. Von den Fußwegen müssen sich die Fahrradfahrer allerdings i.d.R. fernhalten, es sei denn, es ist „Radfahrer frei“ angeordnet. Dann ist auf Fußgänger besonders Rücksicht zu nehmen. Für Kinder bis 10 Jahren und deren Begleitung gelten Sonderregeln.

Gewöhnungsbedürftig ist für viele Verkehrsteilnehmer, dass auch in den Ortsdurchfahrten der Fahrradverkehr zunehmend auf der Straße vorgesehen ist. In Landesbergen, Liebenau, Hoya, Bücken, Rehburg, Schweringen oder Nendorf sind die Hochbordanlagen ausdrücklich für Fußgänger beschildert. Radfahrer werden auf den Bürgersteigen an den Landes- und Bundesstraßen mit ‚Radfahrer frei‘ lediglich geduldet. Der sichere und schnelle Radler sollte, entsprechend den Vorgaben der Verkehrsbehörde, in diesen Ortsdurchfahrten die Fahrbahn benutzen. Konflikte an Einmündungen mit aus-/einfahrenden Fahrzeugen würden so reduziert. „Bei den Verkehrsteilnehmer müssten sich die Veränderung noch einspielen“, meint Ralf Schwittling. Zur visuellen Information für alle Verkehrsteilnehmer setzt sich der Fahrradverband für die Markierung von Schutzstreifen und Fahrradpiktogrammen auf den Fahrbahnen der Durchfahrtstraßen ein. Die gegenseitige Akzeptanz auf der Straße würde so verbessert. „Tempo 30 könnte einen weiteren Beitrag zu mehr Verkehrssicherheit leisten“, so Schwittling weiter.

Neu im Verkehrsgeschehen sind seit einigen Monaten vermehrt E-Scooter. Diese neuen E-Tretroller sind ebenfalls auf die Fahrbahn verbannt, wenn kein Fahrradweg vorhanden ist. Der Autofahrer muss sich also auf einiges einstellen, der Fahrradfahrer ebenfalls.

Die StVO fordert in seinen Grundregeln „ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.“ Weiter heißt es, „wer am Verkehr teilnimmt, hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.“ „Wir wünschen uns das von allen Verkehrsteilnehmern und versuchen deshalb immer wieder um Verständnis zu werben und zu informieren“, so der ADFC-Sprecher. „Das Abdrängen von Fahrzeugen / Fahrradfahren beim Überholen, die Nutzung des Signalhorns mit dem Ziel, Verkehrsteilnehmer von der Straße zu verweisen, kann schnell teuer werden,“ schreibt der Verband weiter, „bei Unfällen besonders“. Freundliches Miteinander sei immer noch der beste Weg zum Ziel.

 

Bild 3
Beim Abbiegen werden Radfahrer auf dem Radweg wie hier an der Einmündung zum Berliner Ring häufig übersehen.
(ziegelkampstr_2_abbiegefehler.jpg)

 

 

 

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