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Pressemitteilung ADFC-Bundesverband, 15. Okrober 2024

StVO-Novelle tritt in Kraft

ADFC fordert Kommunen auf: Neue Spielräume mutig nutzen!
Berlin, 10. Oktober 2024 - 021/24

Die im Sommer 2024 geänderte Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) tritt am Freitag, 11. Oktober, in Kraft. Damit wird für den Radverkehr vieles einfacher. Der ADFC appelliert an die Kommunen, jetzt die neuen Spielräume zu nutzen – und zeigt, wo die StVO neue Möglichkeiten für die fahrradfreundliche Gestaltung der Straßen bietet.

ADFC-Bundesgeschäftsführerin Caroline Lodemann sagt: „Die neue Straßenverkehrs-Ordnung tritt endlich in Kraft, das ist ein guter Moment für den Radverkehr in Deutschland. Die Zeiten, in denen erst Unfälle geschehen müssen, um einen Radweg einzurichten, sind vorbei. Kommunen können jetzt einfacher als je zuvor mehr für den Radverkehr tun. Sie können neue Pläne umsetzen, die auf Umwelt- oder Klimaschutz, Gesundheit oder städtebauliche Entwicklung zielen – und sie können Vorhaben erneut anpacken, die zuvor gestoppt wurden. Wenn die Gemeinden und Behörden jetzt Tempo machen und die neuen Spielräume zur Einrichtung von Radfahrstreifen, Fahrradparkplätzen, Fahrradstraßen und Tempo 30 mutig und entschlossen nutzen, kommen wir dem Fahrradland Deutschland einen entscheidenden Schritt näher. Allen Verantwortlichen in Politik und Verwaltung rufen wir deshalb zu: Treten Sie in die Pedale!“

Konkretere Vorgaben für die Anwendung der neuen Möglichkeiten wird die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur StVO (VwV-StVO) enthalten, die das Bundesverkehrsministerium noch veröffentlichen muss. Viele Behörden warten auf diesen Praxis-Leitfaden, bevor sie sich an die Umsetzung neuer Pläne machen. Das ist rechtlich aber nicht nötig, und Vorbereitungen für konkrete Maßnahmen können jetzt schon getroffen werden. Folgende Beispiele zeigen, wie Kommunen und Behörden schon jetzt mehr für den Radverkehr tun können.

Radfahrstreifen:
Die StVO-Novelle macht es Behörden und Gemeinden leichter, Radfahrstreifen als Teil eines Radnetzes anzulegen und mit baulichen Maßnahmen dafür zu sorgen, dass darauf keine Autos fahren oder parken. Bisher ging das nur, wenn nachweisbare „besondere Umstände“ es „zwingend erforderlich“ machten. Das verhinderte oft die Planung guter und sicherer Radfahrstreifen – und konnte sogar dazu führen, dass bereits gebaute Radfahrstreifen wieder entfernt werden mussten.

Fahrradstraßen:
Fahrradstraßen und -zonen können mit der neuen StVO einfacher als bisher gegen unerlaubten Durchgangsverkehr geschützt werden, etwa durch Poller („Modale Filter“), die den Kfz-Durchgangsverkehr draußen lassen, während Fahrräder ungehindert durchfahren können. Damit werden – wie von der neuen StVO vorgesehen – „Flächen für den Fahrradverkehr“ bereitgestellt und gesichert.

Fahrradparken:
Auch für den „ruhenden Fahrradverkehr“ gibt es mit der StVO-Novelle neue Spielräume: Autoparkplätze können leichter in Fahrradparkplätze umgewandelt werden – das kann zum Beispiel verhindern, dass geparkte Lastenräder enge Gehwege blockieren. Ob es angemessen ist, dass dafür einzelne Kfz-Parkplätze weichen müssen, wird im Einzelfall entschieden.

Tempo 30:
An Hauptstraßen bleibt es dabei, dass Tempo 30 nur an „besonderen Gefahrenstellen“ angeordnet werden kann. Aber: Lücken zwischen einzelnen Tempo-30-Abschnitten können jetzt auf einer Länge von 500 Metern geschlossen werden, vorher waren es nur 300 Meter. Auch im Umfeld von Zebrastreifen, Spielplätzen und vielgenutzten Schulwegen kann jetzt Tempo 30 leichter angeordnet werden.

 

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