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15. Okrober 2024
StVO-Novelle tritt in Kraft ADFC fordert Kommunen auf: Neue Spielräume mutig nutzen! Die im Sommer 2024 geänderte Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) tritt am Freitag, 11. Oktober, in Kraft. Damit wird für den Radverkehr vieles einfacher. Der ADFC appelliert an die Kommunen, jetzt die neuen Spielräume zu nutzen – und zeigt, wo die StVO neue Möglichkeiten für die fahrradfreundliche Gestaltung der Straßen bietet. ADFC-Bundesgeschäftsführerin Caroline Lodemann sagt: „Die neue Straßenverkehrs-Ordnung tritt endlich in Kraft, das ist ein guter Moment für den Radverkehr in Deutschland. Die Zeiten, in denen erst Unfälle geschehen müssen, um einen Radweg einzurichten, sind vorbei. Kommunen können jetzt einfacher als je zuvor mehr für den Radverkehr tun. Sie können neue Pläne umsetzen, die auf Umwelt- oder Klimaschutz, Gesundheit oder städtebauliche Entwicklung zielen – und sie können Vorhaben erneut anpacken, die zuvor gestoppt wurden. Wenn die Gemeinden und Behörden jetzt Tempo machen und die neuen Spielräume zur Einrichtung von Radfahrstreifen, Fahrradparkplätzen, Fahrradstraßen und Tempo 30 mutig und entschlossen nutzen, kommen wir dem Fahrradland Deutschland einen entscheidenden Schritt näher. Allen Verantwortlichen in Politik und Verwaltung rufen wir deshalb zu: Treten Sie in die Pedale!“ Konkretere Vorgaben für die Anwendung der neuen Möglichkeiten wird die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur StVO (VwV-StVO) enthalten, die das Bundesverkehrsministerium noch veröffentlichen muss. Viele Behörden warten auf diesen Praxis-Leitfaden, bevor sie sich an die Umsetzung neuer Pläne machen. Das ist rechtlich aber nicht nötig, und Vorbereitungen für konkrete Maßnahmen können jetzt schon getroffen werden. Folgende Beispiele zeigen, wie Kommunen und Behörden schon jetzt mehr für den Radverkehr tun können. Radfahrstreifen: Fahrradstraßen: Fahrradparken: Tempo 30:
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