| Startseite | Über uns | Kontakt | Mitglieder | | ||||||||||||||
© www.adfc- nienburg.de Presse |
Sie sind hier: Startseite / Presseinformation | 30. August 2024
Bericht Berthold Vahlsing ! Stadtentwicklungsausschuss streicht Kernpunkte aus
Lärmaktionsplan Stadt Nienburg . Interessant ist die Entwicklung beim Lärmaktionsplan Stufe 4 (LAP 4) der Stadt Nienburg. Der Entwurf der PGT Umwelt und Verkehr vom Juni 2024 stimmt nicht mit dem für die Bürgerinnen und Bürger vorgelegte Fassung von Ende August 2024 überein. Auf der geänderten Fassung sollen die Stellungnahmen von Interessierten basieren. Aus der Ursprungsfassung wurden wichtige Kernpunkte entfernt. Entsprechende Beschlüsse wurden im Stadtentwicklungsausschuss vom 30. Juli gefasst. Die Mehrheitsfraktionen haben entschieden.
Lärmaktionsplan wozu? Bereits 2002 wurde eine Richtlinie (2002/49/EG) zur Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm den der Europäischen Union erlassen. Es geht um ein Konzept, um schädliche Auswirkungen durch Umgebungslärm zu verhindern, ihm vorzubeugen und zu mindern. Gesundheitsschutz der Bevölkerung ist das Stichwort. Es geht u.a. um Verkehrslärm, dessen Erfassung und Dämpfung. Für die Stadt Nienburg wurden u.a. die Hauptverkehrsadern betrachtet.
Zu den Kernpunkten der Beschlüsse Das Verkehrsbüro PGT Umwelt und Verkehr hat den Lärmaktionsplan Stufe 3 (LAP 3) mit dem Plan Stufe 4 im Auftrag der Stadt fortgeschrieben. Erwähnung findet, dass in den vergangenen fünf kaum Maßnahmen aus dem LAP 3 ungesetzt wurden. In der Stufe 4, LAP 4, werden deshalb viele Vorschläge wieder aufgenommen. Im Wesentlichen geht es um Lärmreduzierung an den Hauptverkehrsadern durch Geschwindigkeitsreduzierung, Tempo 30, bauliche Maßnahmen, Flüsterasphalt, und Lärmschutzwände. Die Politik hat nun durch Mehrheitsentscheid nahezu alle Vorschläge zu Tempo 30 aus der Vorlage des Lärmaktionsplans gestrichen, der den Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung gestellt werden soll. Wegen der Urheberschutzproblematik können wir die
zugehörigen,
sehr aussagefähigen Grafiken, die des ursprünglichen
Entwurfs und die der von der Politik korrigierten Fassung, leider
nicht nebeneinander
abbilden. Gern können wir aber die Links übermittel,
die die Streichungen verdeutlicht. Zu beachten ist das
Datum auf dem jeweiligen
Entwurf: Der Ursprungsplan ist vom 14. Mai 2024, die von der Politik „angepasste“ Fassung
vom 8. August 2024 (vgl. jeweils auf der Seite 2).
Warum wäre Geschwindigkeitsreduzierung für uns so von Bedeutung? Fahrradverkehr und Tempo 30 vertragen sich gut. Geschwindigkeitsreduzierungen tragen dem Sicherheitsbedürfnis der Radfahrenden Rechnung. Statistiken der Versicherungswirtschaft belegen die Reduzierung der Unfallhäufigkeit und der Unfallschwere.
Zu den Inhalten des LAP Interessanterweise gibt es unter der Überschrift „Verringerung der Kfz-Geschwindigkeiten“ ergänzende Ausführungen zu Tempo 30, deren Wirkung auf Lärm- und Abgasimmission und zum Schutz der Nachtruhe. Geschwindigkeitsreduzierungen werden als „hochwirksame Maßnahmen zur Reduzierung der Lärmbelastung“ bezeichnet, die zudem kostengünstig und vergleichsweise kurzfristig umsetzbar sind (vgl. „überarbeiteten“ Version, Seite 24). Es werden weiterhin verschiedene Beispiele von Tempo 30 an Hauptverkehrsstraßen aus anderen Städten angeführt (vgl. „überarbeiteten“ Version, Seite 25). Ausdrücklich hingewiesen wird auf die Lärmminderung durch Abstandsvergrößerung des Kfz-Verkehrs zur Wohnbebauung durch Radfahrstreifen, Radschutzstreifen, Parkstreifen und Reduzierung von vierspurigen auf zweispurige Straßen.
Maßnahmenkatalog Nienburg In der Abb 7.1 werden die Änderungen durch den politischen Entscheidungsprozess besonders deutlich. Nahezu alle vom Fachbüro vorgeschlagenen Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung werden aufgrund der Beschlusslage nicht weiter verfolgt. Eine Gegenüberstellung der Abbildungen aus den Plänen vor bzw. nach der politischen Korrektur zeigen das Desaster deutlich. Aus Urheberschutzgründe hier nur die Quellenangaben: Abb. 7.1 im ursprünglichen Konzept auf der Seite 28, ebenfalls im korrigierten Konzept. Dazu heißt es in der neuen Fassung: „Die Fortschreibung der Geschwindigkeitsreduzierungen ist politisch weitgehend nicht gewollt und wird daher mit Ausnahme eines Abschnitts in der Brückenstraße verworfen.“ (vgl. Seite 29, korrigierte Fassung) . Weiter wird Kritik des Fachbüros deutlich zur Ablehnung von Geschwindigkeitsreduzierungen in der Nachtzeit. Es heißt dort: „Der LAP 3. Stufe enthielt daher Maßnahmenvorschläge zur Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Abschnitten der B 214 und B 215 auf 30 km/h im Nachtzeitraum. Diese Maßnahmen wären kurzfristig und mit vergleichsweise geringem finanziellem Aufwand umsetzbar, sind aus politischen Gründen jedoch in der 4. Stufe verworfen worden.“ (vgl. Seite 30 der korrigierten Fassung des LAP 4). Die verbleibenden Maßnahmen beziehen sich nahezu ausschließlich auf Lärmminderungsmaßnahmen durch lärmmindernden Fahrbahnbelag. Alle diese Abschnitte liegen nicht in der Hand der Stadtverwaltung (Zuständigkeit bei der Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr). Ebenso verhält es sich bei der Lärmschutzwand. Das Verkehrsbüro PGT kritisiert die politischen Entscheidungen
heftig und hat deshalb mehrfach ergänzende Anmerkungen verfasst.
Man möchte sich offensichtlich nicht mit einem derartig zahnlosem
Konzept in der Öffentlichkeit ohne Kommentar darstellen. Als Referenz
für einen Lärmaktionsplan taugt die abgespeckte Version den
Nienburger Plans nicht besonders gut.
Zum Schluss Die politische Mehrheit hat entschieden. CDU und SPD (WG und FDP unklar) haben den lästigen Lärmaktionsplan bereits im Vorfeld entschärft. Bürgerinnen und Bürger bekommen nur noch einen Auszug des ursprünglichen Plans zu sehen. Ein umfassendes Bild wird den Nienburgern vorenthalten. Für demokratische Parteien sind diese Machenschaften unwürdig. Über die Presse sind Bürgerinnen und Bürger nun aufgefordert worden, zum „überarbeiteten“ Lärmaktionsplan Stellung zu nehmen. Termin ist der 10. September. Ansprechpartner bei der Stadtverwaltung ist Herr Winkelmann.
|
||||||||||||