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Sie sind hier: Startseite / Presseinformation | Webmitteilung vom 12. Januar 2022 Überholen – aber mit Rücksicht Eine Neuauflage der Aktion rund um die Überholabstände von Fahrradfahrerenden durch Kraftfahrzeuge plant der ADFC noch vor Beginn der Fahrradsaison ab Februar. Die im Herbst letzten Jahres nunmehr komplett gültige Novellierung der Straßenverkehrsordnung sieht für den innerörtlichen Überholvorgang von Fahrradfahrer*innen durch Autos einen Mindestabstand von 1,5m, außerörtlich von 2m vor. Die Verkehrsteilnehmer werden dringend gebeten, sich an diese bereits langjährig von der Rechtsprechung empfohlene Praxis zu halten. „Sie machen dem Radfahrer das Leben leichter“, so Berthold Vahlsing vom ADFC. Enges Vorbeifahren könne den Radelnden so sehr erschrecken, dass zu unkontrollierbaren Bewegungen mit Unfallfolge kommen könne. Bei Lastkraftwagen ist den Fahrern die Sogwirkung bekannt. Abstände werden hier eher eingehalten. Der Zweiradfahrer benötige einen halbwegs sicheren "Wohlfühlbereich" im Verkehrsgeschehen. Mit der Einhaltung des Regelwerkes können alle Beteiligten dazu beitragen. Mit den Hinweisen auf den Überholabstand will der ADFC an die bekannte Ausführung in der StVO erinnern. „Wir wollen, dass alle Verkehrsteilnehmer sicher an ihr Ziel kommen“, schreibt der ADFC-Sprecher. Der Verband fertigt die Hinweisschnipsel für den Fahrradkorb oder die Packtasche selbst von Hand an. Vorlagen können an Interessierte übermittelt werden (Anfrage an info@adfc-nienburg.de). Beim Fahrradflohmarkt des ADFC am 23. April 2022 vor dem Posthof in Nienburg sind laminierte Streifen in unterschiedlichen Formaten erhältlich. An alle Mitglieder der Feuerwehren werden die Info-Elemente kostenfrei abgegeben, auch bereits vorab. Weitere Informationen unter www.adfc-nienburg.de . Zum Foto:
Für die Heckklappe von Kraftfahrzeugen steht noch ein kleiner Rest an Magnethaftelemanten mit dem Piktogramm zur Verfügung.
Vorlagen für den Selbstausdruck auf farbiges Papier: |
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